Jagdgebrauchshundewesen

Jagdgebrauchshundewesen

Die Ausübung der Jagd ist unausweichlich mit dem Einsatz „brauchbarer“ Jagdhunde verbunden.

Für die bei der Jagdausübung zur Wahrnehmung des Tierschutzes und aus Gründen der Waidgerechtigkeit muss für den jeweiligen Hund ein Brauchbarkeitsnachweis vorliegen. Diese erfüllen alle Jagdhunde, die eine Prüfung bestanden haben, die den Anforderungen der obersten Jagdbehörde genehmigten Richtlinien der anerkannten Landesjägerschaften entspricht.

Bei Fragen zum Jagdgebrauchshundewesen kontaktieren Sie unseren Obmann Peter Hesse:

Peter Hesse

Zum Flugplatz 20

59757 Arnsberg

Tel.: 0172/2731930

Email: dw-olymp@gmx.de




Brauchbarkeitsprüfungen 2024

Die Kreisjägerschaft Hochsauerland wird an folgenden Terminen die Brauchbarkeitsprüfung nach den §§ 6/ 7/ 8 durchführen:

01.09.2024 – BP § 7 75,00 € + § 8 85,00 Euro im Raum Schmallenberg

04.09. + 05.09.2024 BP § 6 90,00 Euro, BP § 7 75,00 € und BP § 8 85,00 € Raum Olsberg 

19.10. + 20.10. 2024 BP § 7 75,00 € + § 8 85,00 €Raum Arnsberg

Der Nennschluss ist am 10.08. für die Septemberprüfungen und am 01.10. für die Oktoberprüfungen.

Nenngeld: § 6: 90 €, § 7: 75 €, § 8: 85 €, nur Mitglieder im LJV

Nennungen bei: P. Hesse, Zum Flugplatz 20, 59757 Arnsberg, dw-olymp@gmx.de,

Das Meldeformular und weitere Informationen zur Brauchbarkeitsprüfung in NRW sind auf der Seite des LJV NRW zu finden.  


Übungs- und Prüfungsteich

Wer an an das Sauerland denkt, dem kommt nicht unbedingt die Niederwildjagd in den Kopf. Doch mit seinen Talsperren, Flüssen und Teichen bietet das Sauerland auch vielen Wasserwildarten ein interessanten Lebensraum. Für unsere Jagdhund die Nachsuche im deckungsreichen Gewässer zu den anspruchsvollsten Aufgaben, nicht umsonst ist für die Jagd auf Wasserwild der brauchbare Hund vorgeschrieben.

Den Jägern der Kreisjägerschaft Hochsauerland steht ein Gewässer nicht nur zur Einarbeitung, sondern auch für die praxisnahe Prüfung zur Verfügung.

Termine koordiniert Marita Arens: marita.arens@t-online.de