Jagdgebrauchshundewesen

Jagdgebrauchshundewesen

Die Ausübung der Jagd ist unausweichlich mit dem Einsatz „brauchbarer“ Jagdhunde verbunden.

Für die bei der Jagdausübung zur Wahrnehmung des Tierschutzes und aus Gründen der Waidgerechtigkeit muss für den jeweiligen Hund ein Brauchbarkeitsnachweis vorliegen. Diese erfüllen alle Jagdhunde, die eine Prüfung bestanden haben, die den Anforderungen der obersten Jagdbehörde genehmigten Richtlinien der anerkannten Landesjägerschaften entspricht.

Die Stelle des Obmanns für das Jagdgebrauchshundewesen ist derzeit vakant. Bei Fragen kontaktieren einen Vertreter des Vorstandes.






Brauchbarkeitsprüfungen

Derzeit sind keine Prüfungen in der KJS ausgeschrieben. Informationen zur Brauchbarkeitsprüfung NRW finden Sie unter folgendem Link.


Übungs- und Prüfungsteich

Wer an an das Sauerland denkt, dem kommt nicht unbedingt die Niederwildjagd in den Kopf. Doch mit seinen Talsperren, Flüssen und Teichen bietet das Sauerland auch vielen Wasserwildarten ein interessanten Lebensraum. Für unsere Jagdhund die Nachsuche im deckungsreichen Gewässer zu den anspruchsvollsten Aufgaben, nicht umsonst ist für die Jagd auf Wasserwild der brauchbare Hund vorgeschrieben.

Den Jägern der Kreisjägerschaft Hochsauerland steht ein Gewässer nicht nur zur Einarbeitung, sondern auch für die praxisnahe Prüfung zur Verfügung.

Termine koordiniert Marita Arens: marita.arens@t-online.de